Glossar: Begriffe rund um Umzug, Räumung und Entrümpelung
18 Begriffe rund um Umzug, Räumung und Entrümpelung. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition in einem Satz und erklärt dann, was der Begriff in der Praxis bedeutet.
A
- Abgabeprotokoll
- Das Abgabeprotokoll (Wohnungsabnahmeprotokoll) ist ein Formular, in dem bei der Wohnungsabgabe der Zustand aller Räume, festgestellte Mängel und die Frage, wer für welche Mängel haftet, festgehalten werden.
- Abnahmegarantie
- Eine Abnahmegarantie ist die Zusage einer Reinigungsfirma, nach einer Umzugsreinigung ohne Mehrkosten nachzureinigen, bis die Vermieterschaft die Reinigung bei der Wohnungsabgabe abnimmt.
- Ausschlagung der Erbschaft
- Die Ausschlagung ist die Erklärung eines Erben, eine Erbschaft nicht anzunehmen; sie muss nach Art. 567 ZGB innert drei Monaten erfolgen und ist ausgeschlossen, wenn sich der Erbe vorher in die Erbschaft eingemischt hat.
B
- Besenrein
- Besenrein bedeutet, dass eine Wohnung leer geräumt und grob gereinigt übergeben wird; bei Mietwohnungen in der Schweiz genügt das meist nicht, erwartet wird eine gründliche Endreinigung.
F
- Frachtvertrag
- Der Frachtvertrag ist der Vertrag nach Art. 440 ff. OR, mit dem sich ein Frachtführer gegen Vergütung verpflichtet, Sachen zu transportieren; ein Umzugsauftrag ist in der Regel ein Frachtvertrag.
L
- Lebensdauertabelle
- Die paritätische Lebensdauertabelle ist eine vom Mieterinnen- und Mieterverband und vom Hauseigentümerverband gemeinsam herausgegebene Liste, die für Bauteile und Einrichtungen einer Wohnung eine normierte Lebensdauer festlegt.
M
- Mängelrüge
- Die Mängelrüge ist die Mitteilung der Vermieterschaft an die Mieterschaft, für welche Mängel an der zurückgegebenen Wohnung sie die Mieterschaft haftbar macht; sie muss nach Art. 267a OR sofort erfolgen.
- Mietzinsdepot
- Das Mietzinsdepot (Mietkaution) ist eine Sicherheit, die die Mieterschaft zu Beginn der Miete leistet; bei Wohnungen darf es höchstens drei Monatsmieten betragen und muss auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mieterschaft liegen.
- Möbellift
- Ein Möbellift (Möbelaufzug, Aussenlift) ist ein mobiler Schrägaufzug, mit dem Möbel und Kartons beim Umzug über Fenster oder Balkon zwischen Fahrzeug und Wohnung befördert werden.
N
- Normale Abnützung
- Normale Abnützung sind die Gebrauchsspuren, die bei vertragsgemässer Nutzung einer Mietwohnung entstehen und für die die Mieterschaft bei der Wohnungsabgabe nicht haftet.
P
- Pauschalpreis
- Ein Pauschalpreis (Festpreis) ist ein in der Offerte fest vereinbarter Betrag für einen klar beschriebenen Umzugsauftrag, der unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand gilt.
S
- Swiss Movers Association (SMA)
- Die Swiss Movers Association (SMA) ist der Verband zertifizierter Schweizer Umzugsunternehmen; ihre Mitglieder erfüllen Richtlinien, die von einer externen Stelle regelmässig geprüft werden.
T
- Transportversicherung
- Eine Transportversicherung versichert das Umzugsgut gegen Verlust und Beschädigung während des Transports, unabhängig davon, ob die Umzugsfirma dafür haftet.
U
- Übersiedlungsgut
- Übersiedlungsgut sind Hausrat und persönliche Gegenstände, die beim Zuzug in die Schweiz abgabenfrei eingeführt werden dürfen, wenn sie mindestens sechs Monate persönlich gebraucht wurden und weiter benützt werden.
- Umzugsbewilligung
- Eine Umzugsbewilligung (Zufahrts- und Parkbewilligung) erlaubt es, am Umzugstag mit dem Umzugswagen in einer Fahrverbotszone, im Halte- oder Parkverbot oder auf öffentlichem Grund zu stehen; sie wird von der Gemeinde oder der Polizei erteilt.
- Umzugsmeldung
- Die Umzugsmeldung ist die Pflicht, einen Wohnungswechsel der Einwohnerkontrolle zu melden: Abmeldung bei der bisherigen und Anmeldung bei der neuen Gemeinde, in der Regel innert 14 Tagen – in vielen Gemeinden online über eUmzugCH.
W
- Wohnungsabgabe
- Die Wohnungsabgabe ist die Rückgabe einer Mietwohnung an die Vermieterschaft am Ende des Mietverhältnisses, bei der die Wohnung gemeinsam geprüft, Mängel festgehalten und die Schlüssel übergeben werden.
Z
- Zügeltermin
- Ein Zügeltermin ist ein Datum, auf das Mietverhältnisse enden und an dem deshalb besonders viele Umzüge stattfinden – rechtlich der Kündigungstermin aus dem Mietvertrag oder der ortsübliche Termin.