Zügeltermin

Auch: Kündigungstermin, Ortsüblicher Termin, Zügeltag, Umzugstermin

Ein Zügeltermin ist ein Datum, auf das Mietverhältnisse enden und an dem deshalb besonders viele Umzüge stattfinden – rechtlich der Kündigungstermin aus dem Mietvertrag oder der ortsübliche Termin.

Nach Art. 266c OR können Wohnungen mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin gekündigt werden; gibt es keinen Ortsgebrauch, auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer. Vorrang haben Fristen und Termine im Mietvertrag, sofern sie die gesetzliche Mindestfrist nicht unterschreiten.

Welche Termine ortsüblich sind, unterscheidet sich von Region zu Region. Auskunft geben die Mietschlichtungsbehörden und der Mieterinnen- und Mieterverband. An verbreiteten Zügelterminen sind Umzugs- und Reinigungsfirmen früh ausgebucht.

Eine Übersicht der ortsüblichen Termine nach Kanton und Stadt gibt der Ratgeber Zügeltermine in der Schweiz.