Wohnungsabgabe

Auch: Wohnungsrückgabe, Wohnungsübergabe, Wohnungsabnahme

Die Wohnungsabgabe ist die Rückgabe einer Mietwohnung an die Vermieterschaft am Ende des Mietverhältnisses, bei der die Wohnung gemeinsam geprüft, Mängel festgehalten und die Schlüssel übergeben werden.

Nach Art. 267 OR muss die Mieterschaft die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Die Vermieterschaft muss den Zustand bei der Rückgabe prüfen und Mängel, für die die Mieterschaft einzustehen hat, sofort melden (Art. 267a OR).

Meist wird ein Abgabeprotokoll erstellt. Alle Schlüssel gehören zurück, auch selbst angefertigte; die Rückgabe lässt man sich schriftlich bestätigen.

Was Sie vor, während und nach der Abgabe erledigen – von der Reinigung bis zur Rückzahlung des Mietzinsdepots –, fasst der Ratgeber Wohnungsabgabe: Checkliste zusammen.