- Wie finde ich die richtige Umzugsfirma in der Schweiz?
- Wählen Sie zuerst die Leistung – etwa Privatumzug, Umzugsreinigung oder Räumung – und grenzen Sie nach Standort ein. Holen Sie dann bei zwei bis drei Firmen schriftliche Offerten ein, wenn möglich nach einer Besichtigung. Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern was enthalten ist (Verpacken, Montage, Möbellift, Entsorgung, Parkbewilligung), wie die Firma haftet und welche Rücktrittsbedingungen gelten.
- Gibt es eine Rangliste der Firmen?
- Nein. Alle Firmen stehen gleichwertig und alphabetisch geordnet im Verzeichnis. Was passt, hängt von Ihrem Vorhaben ab – deshalb zeigen wir Fakten statt Punktzahlen. Der Grundeintrag ist kostenlos; bezahlte Einträge sind gekennzeichnet und ändern die alphabetische Reihenfolge nicht.
- Kostet der Eintrag für Umzugsfirmen etwas?
- Der Grundeintrag ist kostenlos und wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Optional gibt es «Premium» und «Top-Eintrag» mit Link zu Ihrer Website und zusätzlicher Sichtbarkeit.
- Woher stammen die Angaben in den Profilen?
- Profile, die die Redaktion angelegt hat, beruhen auf öffentlichen Quellen wie der Website der Firma, dem Handelsregister (Zefix) und Mitgliederverzeichnissen von Branchenverbänden. Nach der Übernahme eines Profils pflegen die Inhaberinnen und Inhaber die Angaben selbst; die Redaktion prüft jede Änderung.
- Was ist eine Abnahmegarantie?
- Bei einer Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie verpflichtet sich die Reinigungsfirma, ohne Mehrkosten nachzureinigen, bis die Vermieterschaft die Reinigung bei der Wohnungsabgabe abnimmt. Die Garantie gilt nur für die Reinigung, nicht für Schäden an der Wohnung.
- Bis wann muss ich meinen Umzug der Gemeinde melden?
- In der Regel innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde; bei der bisherigen Gemeinde melden Sie sich ab. Die genaue Regel steht im kantonalen Recht. Viele Gemeinden nehmen Umzugsmeldungen online über eUmzugCH entgegen.
- Braucht der Umzugswagen eine Parkbewilligung?
- Wenn er im Halte- oder Parkverbot oder in der Innenstadt stehen soll, oft ja. Zuständig ist die Gemeinde oder die Polizei. In der Stadt Bern etwa ist die Umzugsbewilligung kostenlos, die Signalisation muss aber mindestens acht Arbeitstage vorher bestellt werden. Viele Umzugsfirmen übernehmen das gegen Aufpreis.