Recht und Behörden

Umzug zwischen der Schweiz und Deutschland: Zoll, Übersiedlungsgut und Formulare

Umzug von der Schweiz nach Deutschland oder in die Schweiz: welche Zollformulare gelten, wann Hausrat abgabenfrei ist und was für Auto und Haustiere gilt.

Wer zwischen der Schweiz und Deutschland umzieht, überquert eine Zollgrenze: Für den deutschen Zoll ist die Schweiz ein Drittland, für den Schweizer Zoll ist Deutschland Ausland. Hausrat muss deshalb in beiden Richtungen angemeldet werden – abgabenfrei ist er nur als Übersiedlungsgut. Beide Länder kennen diese Befreiung, aber mit unterschiedlichen Bedingungen und Formularen. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und der deutsche Zoll dazu festhalten.

Von der Schweiz nach Deutschland

Ausfuhr aus der Schweiz

Für die Schweizer Seite ist der Wegzug einfach. Laut BAZG genügt es, bei der Ausfuhrzollstelle eine Inventarliste mit Ihren Adressen im In- und Ausland vorzulegen. Privatfahrzeuge melden Sie unter Vorlage einer Kopie des schweizerischen Fahrzeugausweises zur Ausfuhr an. Zu den Vorschriften des Ziellands gibt das BAZG keine Auskunft.

Einfuhr nach Deutschland

Das europäische Zollrecht befreit Umzugsgut aus einem Drittland wie der Schweiz von Einfuhrabgaben (Art. 3 ff. Zollbefreiungsverordnung). Der deutsche Zoll nennt diese Voraussetzungen:

  • Wohnsitz: Sie verlegen Ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Deutschland und hatten ihn vorher mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie belegen, dass Sie mindestens so lange ausserhalb der EU leben wollten, etwa mit dem Arbeitsvertrag.
  • Eigentum und Gebrauch: Die Waren gehören Ihnen und wurden seit mindestens sechs Monaten am bisherigen Wohnort benutzt. Am neuen Ort dürfen sie nur zu denselben Zwecken genutzt werden.
  • Frist: Die abgabenfreie Abfertigung ist innert zwölf Monaten nach der Wohnsitzverlegung möglich. Eine frühere Einfuhr geht, wenn Sie sich verpflichten, den Wohnsitz innert sechs Monaten zu begründen, und eine Sicherheit leisten.
  • Formular: Die Befreiung beantragen Sie schriftlich mit der Zollanmeldung nach Formular 0350. Nachweise, etwa zur Wohnsitzverlegung, können Sie der Zollstelle auch eingescannt per E-Mail schicken.

Als Übersiedlungsgut gelten Hausrat und persönliche Gegenstände, private Fahrzeuge, übliche Haushaltsvorräte, Haus- und Reittiere sowie tragbare Instrumente und Geräte für Handwerk oder freien Beruf. Nicht dazu gehören alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren, Nutzfahrzeuge und gewerblich genutzte Gegenstände. Befreites Umzugsgut darf zwölf Monate lang nicht verkauft, verliehen, vermietet, verpfändet oder verschenkt werden; ziehen Sie in dieser Zeit erneut um, melden Sie das der Überwachungszollstelle vorher.

Für ein Auto, das in der Schweiz zugelassen ist, fällt bei der Abfertigung an der deutschen Grenze laut Zoll die deutsche Kraftfahrzeugsteuer an, die vor Ort zu bezahlen ist. Danach melden Sie das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsbehörde an.

Abmelden und anmelden

  • Gemeinde in der Schweiz: Beim Wegzug melden Sie sich bei der Wohngemeinde ab.
  • Strassenverkehrsamt: Wer den Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss sich mit dem Führerausweis bei der bisherigen Behörde abmelden (Art. 26 VZV).
  • Meldebehörde in Deutschland: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innert zwei Wochen nach dem Einzug anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
  • Post: Die Schweizerische Post sendet Briefe während zwölf Monaten ins Ausland nach.

Von Deutschland in die Schweiz

Voraussetzungen für Übersiedlungsgut

Damit Hausrat als Übersiedlungsgut gilt, müssen Sie laut BAZG vor allem Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Die Gegenstände müssen Sie mindestens sechs Monate persönlich gebraucht haben und nach der Einfuhr weiter benützen. Dann sind Hausrat, Sammlungen, Tiere und das Auto abgabenfrei. Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten müssen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vorlegen, sondern weisen die Wohnsitzverlegung anders nach – etwa mit Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder der Abmeldebestätigung aus Deutschland. Ob die Unterlagen genügen, beurteilt die Zollstelle.

Formular 18.44 und Inventarliste

Bei der Einfuhr legen Sie der Zollstelle das ausgefüllte und unterschriebene Formular 18.44 «Zollveranlagung von Übersiedlungsgut» vor. Dazu gehört eine Inventarliste auf normalem Papier. Laut BAZG genügen globale Angaben wie «20 Kartons Bücher» oder «10 Kartons Geschirr»; Möbel, Wertgegenstände, grössere Geräte und Waren mit Einfuhrbeschränkungen wie Alkohol oder Waffen führen Sie einzeln auf. Gegenstände, die die Bedingungen nicht erfüllen – etwa weil sie noch keine sechs Monate in Gebrauch sind –, kommen ans Ende der Liste oder auf eine separate Liste «zu verzollende Waren», mit Warenwert. Gewicht und Wert dürfen Sie schätzen; die Umzugsfirma kann beim Gewicht helfen.

Ablauf an der Grenze

  • Keine Voranmeldung nötig, aber die Abfertigung ist nur während der Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren möglich, grundsätzlich Montag bis Freitag, an einigen grossen Zollstellen auch am Samstagvormittag.
  • Lastwagenspur: Mit Umzugsgut benützen Sie die Spur für Handelswaren.
  • Fehlende Unterlagen: Die Zollstelle kann provisorisch abfertigen und eine Kaution verlangen. Reichen Sie die Unterlagen innert sechs Monaten nach, erhalten Sie den Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück.
  • Mehrere Fahrten: Nachsendungen melden Sie bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste an. Innert zwei Jahren nach der Wohnsitzverlegung ist eine spätere Einfuhr laut BAZG kein Problem.
  • Lastwagen über 3,5 Tonnen unterliegen dem Nachtfahrverbot von 22 bis 5 Uhr sowie dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot – wichtig für die Planung des Umzugstags.

Auto, Tiere und Pflanzen

Das eigene Fahrzeug muss beim ersten Grenzübertritt nach der Wohnsitzverlegung bei einer besetzten Zollstelle abgefertigt werden. Sie erhalten einen Prüfungsbericht (Formular 13.20 A) als Verzollungsnachweis für das Strassenverkehrsamt. Haben Sie das Auto noch keine sechs Monate benutzt, können Sie es mit einer Zollbewilligung (Formular 15.30) höchstens zwei Jahre unverzollt fahren. Schweizer Kontrollschilder brauchen Sie spätestens ein Jahr nach der Wohnsitzverlegung.

Tiere stehen ebenfalls auf der Inventarliste; zusätzlich gelten die Vorschriften des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Pflanzen aus der EU brauchen als Umzugsgut keinen Pflanzenpass. Für Waffen gibt das Bundesamt für Polizei Auskunft, für Gegenstände aus Elfenbein das BLV.

Mit oder ohne Umzugsfirma?

Erfahrene Firmen für Auslandumzüge erstellen Inventarlisten, übernehmen die Zollformalitäten und kennen die Öffnungszeiten der Zollstellen. Lassen Sie sich in der Offerte zeigen, welche Kosten für Zoll und Formalitäten enthalten sind, und klären Sie die Transportversicherung für die ganze Strecke. Was Sie vor und nach dem Umzug sonst noch erledigen, fasst die Umzugscheckliste Schweiz zusammen; Firmen nach Region finden Sie im Verzeichnis der Umzugsfirmen.

Häufige Fragen

Muss ich beim Umzug von Deutschland in die Schweiz Zoll bezahlen?
Nicht für Übersiedlungsgut: Hausrat, persönliche Gegenstände und Fahrzeuge sind abgabenfrei, wenn Sie den Wohnsitz in die Schweiz verlegen und sie mindestens sechs Monate persönlich gebraucht haben und weiter benützen. Neuere Gegenstände führen Sie auf einer separaten Liste «zu verzollende Waren» mit Warenwert auf.
Welches Formular brauche ich für den Umzug in die Schweiz?
Das Formular 18.44 «Zollveranlagung von Übersiedlungsgut» des BAZG, zusammen mit einer Inventarliste und Belegen für die Wohnsitzverlegung. Staatsangehörige der EU und der EFTA brauchen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung; sie belegen den Umzug etwa mit Arbeits- oder Mietvertrag oder der Abmeldebestätigung.
Welches Formular brauche ich für den Umzug von der Schweiz nach Deutschland?
Für die abgabenfreie Einfuhr nach Deutschland die Zollanmeldung nach Formular 0350 des deutschen Zolls. Für die Ausfuhr aus der Schweiz genügt laut BAZG eine Inventarliste mit Ihren Adressen im In- und Ausland.
Kann ich das Umzugsgut in mehreren Fahrten in die Schweiz bringen?
Ja, aber spätere Nachsendungen müssen Sie bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste anmelden. Laut BAZG ist eine Einfuhr innert zwei Jahren nach der Wohnsitzverlegung unproblematisch, wenn die Voraussetzung der sechsmonatigen Benützung erfüllt ist.

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