Übersiedlungsgut

Auch: Umzugsgut, Formular 18.44

Übersiedlungsgut sind Hausrat und persönliche Gegenstände, die beim Zuzug in die Schweiz abgabenfrei eingeführt werden dürfen, wenn sie mindestens sechs Monate persönlich gebraucht wurden und weiter benützt werden.

Wichtigste Bedingung ist nach Angaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), dass Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Bei der Einfuhr legen Sie das ausgefüllte Formular 18.44 «Übersiedlungsgut» vor. Die Veranlagung muss während der Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren erfolgen.

Staatsangehörige von EU- und EFTA-Staaten müssen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vorlegen, den Wohnsitzwechsel aber anders belegen, etwa mit Arbeits- oder Mietvertrag oder einer Abmeldebestätigung.

Umzugsfirmen mit Erfahrung im Auslandumzug erledigen die Zollformalitäten in der Regel für ihre Kundschaft. Was beim Umzug zwischen der Schweiz und Deutschland in beiden Richtungen gilt, erklärt der Ratgeber Umzug Schweiz–Deutschland: Zoll und Übersiedlungsgut.