Umzugsmeldung

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Die Umzugsmeldung ist die Pflicht, einen Wohnungswechsel der Einwohnerkontrolle zu melden: Abmeldung bei der bisherigen und Anmeldung bei der neuen Gemeinde, in der Regel innert 14 Tagen – in vielen Gemeinden online über eUmzugCH.

Die Meldepflicht ist kantonal geregelt. Viele Gemeinden verlangen die Anmeldung innert 14 Tagen nach dem Zuzug; die Stadt Bern etwa verlangt auch bei einem Umzug innerhalb desselben Hauses eine Meldung innert 14 Tagen.

eUmzugCH ist das Onlineportal, über das Einwohnerinnen und Einwohner angeschlossener Gemeinden einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden: Abmeldung bei der bisherigen und Anmeldung bei der neuen Gemeinde in einem Schritt, oder eine Adressänderung innerhalb derselben Gemeinde, ohne Gang an den Schalter. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Gemeinden angeschlossen sind. Die Frist gilt auch bei der Onlinemeldung.

Nicht über eUmzugCH möglich sind je nach Gemeinde etwa Zuzüge aus dem Ausland, Meldungen von Wochenaufenthaltern oder Zuzüge aus einer Gemeinde, die nicht angeschlossen ist. Die Stadt Bern nennt diese Ausnahmen auf ihrer Website und verweist für sie auf Formulare oder den Schalter.

Neben der Gemeinde sind weitere Stellen zu informieren: Wer den Wohnsitz verlegt, muss die neue Adresse innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt melden (Art. 26 und 74 der Verkehrszulassungsverordnung), dazu Arbeitgeber, Versicherungen, Banken und die Post.

Wo Sie sich nach dem Umzug überall ummelden, zeigt die Umzugscheckliste Schweiz.