Umzugsbewilligung

Auch: Parkbewilligung für Umzüge, Halteverbot für Umzug, Parkverbot für Umzug

Eine Umzugsbewilligung (Zufahrts- und Parkbewilligung) erlaubt es, am Umzugstag mit dem Umzugswagen in einer Fahrverbotszone, im Halte- oder Parkverbot oder auf öffentlichem Grund zu stehen; sie wird von der Gemeinde oder der Polizei erteilt.

Zuständigkeit, Kosten und Fristen sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In der Stadt Bern etwa braucht es für Umzüge in der Innenstadt oder im Halte- und Parkverbot eine Umzugsbewilligung, die kostenlos erteilt wird. Die Signalisation – mobile Parkverbotstafeln – stellt entweder eine Umzugsfirma auf oder man organisiert sie über die Kantonspolizei; die Bestellung muss mindestens acht Arbeitstage vor dem Umzug erfolgen.

Viele Umzugsfirmen kümmern sich gegen Aufpreis um Bewilligung und Signalisation. In manchen Vertragsbedingungen ist das ausdrücklich Sache der Kundschaft, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Auch ein Möbellift auf öffentlichem Grund kann eine Bewilligung brauchen.