Was macht eine Firma für Haushaltsauflösungen?
Eine Haushaltsauflösung ist die vollständige Auflösung eines Haushalts – meist nach einem Todesfall oder einem Heimeintritt –, bei der eine Fachfirma den Hausrat sichtet, Wertvolles zur Verwertung ausscheidet, den Rest entsorgt und die Wohnung zur Abgabe bereit macht.
Nach einem Todesfall stehen Angehörige oft gleichzeitig vor Trauer, Behördengängen und einer Wohnung, die bis zum nächsten Kündigungstermin leer sein muss. Stirbt eine Mieterin oder ein Mieter, können die Erben den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (Art. 266i OR), auch wenn der Vertrag eine längere Dauer vorsieht.
Eine Haushaltsauflösung verbindet Räumung, Verwertung und Entsorgung. Die Firma sichtet den Hausrat, scheidet Dokumente, Fotos und persönliche Gegenstände für die Familie aus, schätzt verwertbare Möbel, Antiquitäten, Kunst oder Bücher und rechnet Erlöse an. Für wertvolle Stücke kann eine unabhängige Schätzung sinnvoll sein.
Mehrere Erben bilden bis zur Teilung eine Erbengemeinschaft und verfügen über den Nachlass gemeinsam (Art. 602 ZGB). Den Auftrag sollten deshalb alle Erben oder eine bevollmächtigte Person erteilen. Wer die Erbschaft noch ausschlagen möchte – die Frist beträgt drei Monate –, sollte vor einer Räumung rechtlichen Rat einholen.
Kosten und Abrechnung
Haushaltsauflösungen werden meist pauschal nach Besichtigung offeriert. Erlöse aus verwertbaren Gegenständen werden mit den Kosten verrechnet; bei wertvollen Nachlässen kann das Ergebnis ausgeglichen sein, bei einfachen Haushalten überwiegen die Kosten für Arbeit und Entsorgung. Verlangen Sie eine Abrechnung, die Erlöse einzeln aufführt.