Abnahmegarantie nicht eingehalten: Was sie abdeckt und was Sie tun können
Was die Abnahmegarantie einer Umzugsreinigung abdeckt, wo sie endet und was Sie tun, wenn die Firma nicht nachreinigt oder nicht zur Abgabe erscheint.
Wohnungsabgabe in der Schweiz: was Sie vor dem Termin erledigen, was die Reinigung umfasst, wie das Protokoll abläuft und wann Sie das Depot zurückerhalten.
Die Wohnungsabgabe entscheidet darüber, ob Sie Ihr Mietzinsdepot vollständig zurückerhalten oder über Reinigung und Schäden streiten. Rechtlich ist sie knapp geregelt: Die Mieterschaft gibt die Wohnung in dem Zustand zurück, «der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt» (Art. 267 OR), die Vermieterschaft prüft und meldet Mängel sofort (Art. 267a OR). Was das konkret heisst, zeigt diese Checkliste – geordnet nach den Wochen vor dem Termin, dem Abgabetag und der Zeit danach.
Was Sie nicht tun müssen: Einen Service am Geschirrspüler verlangen viele Vermieterschaften, verpflichtet sind Sie dazu laut MV nicht, wenn der Mietvertrag nichts vorsieht – und nach Ansicht des MV auch dann nicht. Gefährliche Arbeiten wie das Ölen von Fensterläden an der Fassade gehören ebenfalls nicht zur Reinigungspflicht.
Die Wohnung muss gut gereinigt zurückgegeben werden. Diese Bereiche werden bei der Abnahme typischerweise geprüft:
| Bereich | Was dazugehört |
|---|---|
| Küche | Backofen mit Blechen und Rost, Dampfabzug mit Fettfilter, Kühlschrank und Tiefkühler abgetaut, Schränke innen und aussen, Abläufe |
| Bad und WC | Entkalken von Armaturen, Brause, Platten und Glas, Lavabo, WC, Abläufe, Spiegelschrank |
| Fenster | Scheiben innen und aussen, Rahmen, Fensterbänke, Storen und Rollläden |
| Böden | Parkett und Platten feucht reinigen, Spannteppiche schamponieren |
| Wohnräume | Einbauschränke, Türen, Zargen, Lichtschalter, Steckdosen, Heizkörper |
| Nebenräume | Keller, Estrich, Balkon oder Sitzplatz, Briefkasten, Garage |
Spannteppiche zu schamponieren gehört laut MV zur gründlichen Reinigung, es sei denn, die Vermieterschaft ersetzt den Teppich nach dem Auszug. Wird die Wohnung danach umfassend renoviert, genügt es, sie besenrein zu putzen: Was die Renovation wieder verschmutzt, müssen Sie nicht reinigen. Firmen für die Endreinigung finden Sie unter Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie.
Bei der Abgabe füllt die Vermieterschaft ein Abgabeprotokoll aus. Darin stehen die Mängel und – oft schon vorgedruckt – wer sie bezahlen soll. Lesen Sie es gründlich:
Weigert sich die Vermieterschaft, die Wohnung abzunehmen, weil Sie das Protokoll nicht unterschreiben, endet das Mietverhältnis trotzdem. Der MV rät, die Schlüssel dann mit eingeschriebenem Brief zurückzuschicken und Kopie und Postquittung aufzubewahren. Fehlt ein Schlüssel, müssen Sie grundsätzlich nur einen neuen bezahlen; das ganze Schliesssystem nur, wenn ein Missbrauch zu befürchten ist – und auch dann unter Berücksichtigung der Altersentwertung.
Mängelrüge. Hat die Vermieterschaft kein Protokoll unterschreiben lassen, muss sie Ihnen mitteilen, für welche Schäden sie Sie belangen will (siehe Mängelrüge). Der MV nennt dafür zwei bis drei Werktage, an anderer Stelle höchstens eine Woche; massgebend ist «sofort» nach Art. 267a OR. Meldet sie zu spät, verliert sie ihre Ansprüche für erkennbare Mängel. Schäden zuerst reparieren zu lassen und erst dann die Rechnung zu schicken, ist nicht zulässig.
Schlussrechnung. Prüfen Sie sie genau und vergleichen Sie sie mit dem Protokoll. Reparaturkosten schulden Sie nur, wenn Sie dafür haften – und dann nur den Zeitwert: Massgebend ist die paritätische Lebensdauertabelle. Ist eine Tapete mit zehn Jahren Lebensdauer beim Auszug sechs Jahre alt, schulden Sie laut MV 40 Prozent der Kosten. Sind Sie nicht einverstanden, verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung mit Handwerkerrechnungen und widersprechen Sie schriftlich. Findet sich keine Lösung, können Sie an die Schlichtungsbehörde gelangen.
Mietzinsdepot. Das Mietzinsdepot liegt auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen; die Bank gibt es nur mit Zustimmung beider Parteien heraus (Art. 257e OR). Unterschreiben Sie den Auflösungsauftrag erst, wenn Sie mit der Schlussrechnung und einem allfälligen Abzug einverstanden sind. Hat die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Mietende keine Betreibung, kein Schlichtungsgesuch und keine Klage eingeleitet, muss die Bank das Depot auch ohne ihre Zustimmung auszahlen.
Nicht überall gilt dieselbe Praxis. In der Nordwestschweiz sehen laut MV die meisten Mietverträge vor, dass die Mieterschaft nur besenrein putzt und dafür eine Reinigungspauschale von 6 Franken pro Quadratmeter bezahlt. Grössere Verwaltungen schliessen inzwischen teils Verträge ab, die bei Mietende wieder eine gründliche Reinigung vorsehen. Entscheidend ist, was in Ihrem Vertrag steht.
Rechnen Sie mit Schwierigkeiten, bieten die regionalen Sektionen des MV Wohnungsexpertinnen und -experten an, die Sie zur Abgabe begleiten; melden Sie sich früh. Zeugen oder eine Fachperson an der Abgabe erleichtern später den Nachweis. Hat die Reinigungsfirma die Abnahme nicht erreicht, lesen Sie im Ratgeber Abnahmegarantie nicht eingehalten, wie Sie vorgehen.
Firmen, die Umzug, Räumung und Endreinigung übernehmen, finden Sie im Verzeichnis der Umzugsfirmen.