Mietzinsdepot

Auch: Mietkaution, Kaution, Mietzinskaution, Depot

Das Mietzinsdepot (Mietkaution) ist eine Sicherheit, die die Mieterschaft zu Beginn der Miete leistet; bei Wohnungen darf es höchstens drei Monatsmieten betragen und muss auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mieterschaft liegen.

Geregelt ist das Depot in Art. 257e OR: Die Vermieterschaft muss eine Sicherheit in Geld bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot hinterlegen, das auf den Namen der Mieterschaft lautet. Die Bank gibt das Geld nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Urteil heraus.

Nach der Wohnungsabgabe unterschreiben beide Parteien den Auftrag zur Auflösung des Kontos. Der Mieterinnen- und Mieterverband rät, ihn nur zu unterschreiben, wenn man mit der Schlussrechnung und einem allfälligen Abzug einverstanden ist.

Hat die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht – etwa mit einer Betreibung oder einem Schlichtungsgesuch –, kann die Mieterschaft die Rückzahlung direkt von der Bank verlangen.