Besenrein
Auch: Besenreine Übergabe
Besenrein bedeutet, dass eine Wohnung leer geräumt und grob gereinigt übergeben wird; bei Mietwohnungen in der Schweiz genügt das meist nicht, erwartet wird eine gründliche Endreinigung.
Besenrein heisst: keine Möbel, kein Abfall, Böden gewischt. Bei der Rückgabe einer Mietwohnung reicht das in der Schweiz oft nicht, auch wenn der Begriff im Mietvertrag vorkommt. Üblich ist eine Reinigung, die Küche mit Backofen und Dampfabzug, Bad, Fenster, Storen, Schränke und Nebenräume einschliesst.
Was bei der Rückgabe gilt, bestimmt der Mietvertrag; im Zweifel fragen Sie die Verwaltung vor dem Auszug. Eine regionale Besonderheit nennt der Mieterinnen- und Mieterverband: In der Nordwestschweiz sehen die meisten Mietverträge vor, dass die Mieterschaft nur besenrein putzt und dafür eine Reinigungspauschale von 6 Franken pro Quadratmeter bezahlt; grössere Verwaltungen verlangen teils wieder eine gründliche Reinigung. Wer die Endreinigung abgibt, kann eine Abnahmegarantie vereinbaren.