Normale Abnützung
Auch: Normale Abnutzung, Gebrauchsspuren
Normale Abnützung sind die Gebrauchsspuren, die bei vertragsgemässer Nutzung einer Mietwohnung entstehen und für die die Mieterschaft bei der Wohnungsabgabe nicht haftet.
Die normale Abnützung ist mit dem Mietzins abgegolten. Der Mieterinnen- und Mieterverband nennt als Beispiele vergilbte Tapeten, Spuren von Möbeln und Bildern an den Wänden, normal abgenützte Spannteppiche sowie Nagel- und Dübellöcher, sofern sie fachgerecht zugespachtelt und nicht zu zahlreich sind.
Für übermässige Abnützung und Schäden haftet die Mieterschaft – allerdings nur zum Zeitwert des beschädigten Gegenstands, berechnet mit der Lebensdauertabelle. Vereinbarungen, wonach die Mieterschaft normale Abnützung bezahlen muss, sind nach Angaben des Verbands ungültig.
Die Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie betrifft nur die Sauberkeit, nicht die Abnützung.