Umzug planen

Umzugscheckliste Schweiz: Was Sie wann erledigen und wo Sie sich ummelden

Umzug in der Schweiz planen: Checkliste von der Kündigung bis zur Ummeldung – mit Fristen für Gemeinde und Strassenverkehrsamt, Post und Parkbewilligung.

Ein Umzug besteht aus vielen kleinen Aufgaben mit festen Fristen: Kündigung, Offerten, Bewilligung für den Umzugswagen, Reinigung, Wohnungsabgabe und die Ummeldung bei Gemeinde und Ämtern. Wer sie früh verteilt, hat am Zügeltag den Kopf frei. Diese Checkliste ordnet die Aufgaben nach der Zeit vor und nach dem Umzug und nennt die Fristen, die in der Schweiz gelten. Am Schluss finden Sie die ganze Liste in Kurzform.

Drei Monate oder mehr vorher: Kündigung und Termin

  • Erst den neuen Mietvertrag unterschreiben, dann kündigen. Das rät der Mieterinnen- und Mieterverband (MV), damit Sie nicht ohne Wohnung dastehen.
  • Schriftlich und rechtzeitig kündigen. Wohnungen kündigen Sie mit mindestens drei Monaten Frist auf den vertraglichen oder ortsüblichen Termin (Art. 266c OR); die Kündigung muss vor Beginn der Frist bei der Vermieterschaft sein. Welche Termine in Ihrer Region gelten, wer unterschreiben muss und was bei einem früheren Auszug gilt, zeigt der Ratgeber Zügeltermine in der Schweiz.

Zwei Monate vorher: Offerten und Organisation

  • Offerten einholen. Bitten Sie zwei bis drei Umzugsfirmen um eine Besichtigung oder geben Sie allen dieselbe Umzugsliste. Achten Sie darauf, was im Preis enthalten ist – Verpacken, Montage, Möbellift, schwere Einzelstücke wie Klavier oder Tresor. Mehr dazu im Ratgeber Was kostet ein Umzug in der Schweiz?.
  • Zügeltermin festlegen. An Monatsenden und verbreiteten Zügelterminen sind Firmen früh ausgebucht.
  • Endreinigung organisieren. Selbst reinigen oder eine Firma mit Abnahmegarantie beauftragen, die zum Abgabetermin kommt.
  • Ausmisten. Was nicht mitkommt, verkaufen, verschenken oder entsorgen. Für grössere Mengen gibt es Firmen für Möbelentsorgung oder Räumung und Entrümpelung.
  • Lager klären. Ist die neue Wohnung noch nicht frei, braucht der Hausrat einen Zwischenhalt, etwa im Möbellager einer Umzugsfirma.
  • Arbeitgeber informieren. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen «Zügeltag» nennt das Obligationenrecht nicht ausdrücklich; Art. 329 Abs. 3 OR spricht von den «üblichen freien Stunden und Tagen». Was gilt, steht oft im Arbeitsvertrag, Personalreglement oder Gesamtarbeitsvertrag.

Ein Monat vorher: Bewilligungen und Adressen

  • Parkbewilligung und Signalisation. Soll der Umzugswagen im Halte- oder Parkverbot oder in der Innenstadt stehen, braucht es oft eine Umzugsbewilligung. Zuständig ist die Gemeinde oder die Polizei. In der Stadt Bern ist die Bewilligung kostenlos, die Signalisation muss aber mindestens acht Arbeitstage vor dem Umzug bestellt werden. Die Allgemeinen Umzugsbedingungen der Swiss Movers Association weisen Bewilligungen der Kundschaft zu, wenn nichts anderes vereinbart ist – klären Sie, wer sie besorgt.
  • Möbellift. Ist das Treppenhaus eng, prüfen Sie einen Möbellift; er kann eine eigene Bewilligung brauchen.
  • Post nachsenden lassen. Die Post sendet Briefe im Inland während 6, 12 oder 18 Monaten an die neue Adresse nach, ins Ausland während 12 Monaten; laut Post kostet das ab 35 Franken. Wer nur die neue Adresse meldet, ohne Nachsendung, erhält Post an die alte Adresse nicht mehr – sie geht an den Absender zurück.
  • Verträge kündigen oder übertragen. Internet, Strom, Parkplatz und Abonnements am alten Ort.

Die letzten zwei Wochen

  • Packen und beschriften. Kartons nach Raum beschriften, Zerbrechliches gut polstern, Wertsachen und wichtige Dokumente selbst transportieren.
  • Möbel und Geräte vorbereiten. Möbel demontieren, sofern das nicht die Umzugsfirma übernimmt, Lampen und Geräte vom Netz nehmen, Kühlschrank abtauen.
  • Kleine Reparaturen. Kleinigkeiten wie einen Duschschlauch ersetzen und Bohrlöcher fachgerecht zuspachteln. Was bei der Abgabe sonst zählt, steht im Ratgeber Wohnungsabgabe: Checkliste.
  • Versicherung prüfen. Klären Sie, was Ihre Hausratversicherung während des Umzugs deckt und ob eine Transportversicherung sinnvoll ist.

Am Umzugstag

  • Bei der Übernahme durch die Umzugsfirma anwesend sein und den Plan für die neue Wohnung bereithalten.
  • Schäden sofort prüfen und schriftlich festhalten: Ansprüche gegen die Umzugsfirma erlöschen grundsätzlich mit der vorbehaltlosen Annahme und Bezahlung; äusserlich nicht erkennbare Schäden müssen spätestens acht Tage nach der Ablieferung gemeldet werden (Art. 452 OR). Die AGB vieler Firmen verlangen kürzere Fristen.
  • Zählerstände in der alten und neuen Wohnung notieren.

Nach dem Umzug: wo Sie sich ummelden

Stelle Was und bis wann
Bisherige Gemeinde Abmelden, in der Regel innert 14 Tagen
Neue Gemeinde Anmelden, in der Regel innert 14 Tagen; in vielen Gemeinden online über eUmzugCH
Strassenverkehrsamt Neue Adresse innert 14 Tagen für Führerausweis (Art. 26 VZV) und Fahrzeugausweis (Art. 74 VZV)
Post Neue Adresse melden, Nachsendung bei Bedarf
Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen Adresse ändern
Banken, Kreditkarten, Abonnements Adresse ändern
Strom, Internet, Telefon An- und Abmeldung, Zählerstand angeben
Hund Adressänderung innert 10 Tagen der für den neuen Wohnsitz zuständigen Stelle melden (Art. 17d TSV)

Die Meldepflicht bei der Gemeinde ist kantonal geregelt. Die Stadt Bern etwa verlangt die Meldung innert 14 Tagen, auch bei einem Umzug innerhalb desselben Hauses. Über das Portal eUmzugCH melden Sie sich in angeschlossenen Gemeinden in einem Schritt ab und an. Nicht möglich ist das je nach Gemeinde bei Zuzügen aus dem Ausland, für Wochenaufenthalter oder wenn die bisherige Gemeinde nicht angeschlossen ist; dann braucht es ein Formular oder den Schalter. Mehr dazu unter Umzugsmeldung.

Was sich mit der neuen Adresse sonst ändert

  • Steuern: Ziehen Sie in einen anderen Kanton, sind Sie laut Eidgenössischer Steuerverwaltung (ESTV) für das ganze laufende Steuerjahr in dem Kanton steuerpflichtig, in dem Sie am Ende der Periode, also am 31. Dezember, wohnen. Der bisherige Kanton erstattet bereits bezahlte provisorische Steuern für dieses Jahr zurück, sofern keine alten Steuerschulden bestehen. Ein Umzug im Dezember oder im Januar kann deshalb einen Unterschied machen; Auskunft gibt das Steueramt.
  • Krankenkasse: Die Prämie der Grundversicherung hängt laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter anderem davon ab, zu welcher Prämienregion Ihre Wohngemeinde gehört; in den Kantonen Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich gibt es drei, in Basel-Landschaft, Freiburg, Schaffhausen, Tessin, Waadt und Wallis zwei Regionen. Melden Sie die neue Adresse der Krankenkasse. Ändert sich die Prämie wegen des Umzugs, gibt Ihnen das laut priminfo des BAG kein ausserordentliches Kündigungsrecht; es gelten die Wechseltermine per 1. Januar und 1. Juli.
  • Hund: Hundehalterinnen und Hundehalter müssen Adressänderungen innerhalb von zehn Tagen melden, und zwar der für den neuen Wohnsitz zuständigen Stelle (Art. 17d Abs. 3 Tierseuchenverordnung). Diese trägt die Änderung in der Hundedatenbank AMICUS ein; in Basel-Stadt etwa geht die Meldung über die Einwohnerkontrolle automatisch ans Veterinäramt, selbst können Sie die Adresse in AMICUS nicht ändern.
  • Schule und Betreuung: Wie Kinder an der neuen Schule angemeldet werden, regelt die Gemeinde. In der Stadt Zürich etwa schicken Familien, die von ausserhalb zuziehen, das Formular «Zuzug» an die Kreisschulbehörde; bei einem Umzug innerhalb der Stadt in einen anderen Schulkreis informieren sie die Lehrperson. Denken Sie daran, eine bestehende Kinderbetreuung am alten Ort fristgerecht zu kündigen.

Die Checkliste in Kürze

  1. Neuen Mietvertrag unterschreiben, dann alte Wohnung schriftlich und eingeschrieben kündigen.
  2. Zügeltermin festlegen, Offerten von Umzugsfirmen einholen.
  3. Endreinigung mit Abnahmegarantie organisieren oder selbst planen.
  4. Ausmisten, Entsorgung und allenfalls Lager organisieren.
  5. Arbeitgeber informieren und freien Tag klären.
  6. Parkbewilligung und Signalisation bestellen, Möbellift klären.
  7. Post nachsenden lassen, Verträge am alten Ort kündigen.
  8. Packen, beschriften, Möbel demontieren, kleine Reparaturen erledigen.
  9. Am Umzugstag Umzugsgut prüfen, Schäden sofort schriftlich melden.
  10. Wohnung abgeben, Schlüsselrückgabe bestätigen lassen.
  11. Innert 14 Tagen bei der Gemeinde und beim Strassenverkehrsamt ummelden, einen Hund innert 10 Tagen.
  12. Adresse bei Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen, Banken und Anbietern ändern; Schule und Betreuung der Kinder klären.

Firmen für Ihren Privatumzug finden Sie nach Ort im Verzeichnis der Umzugsfirmen.

Häufige Fragen

Wo muss ich mich nach einem Umzug überall ummelden?
Bei der bisherigen Gemeinde ab- und bei der neuen anmelden, in der Regel innert 14 Tagen. Dazu kommen das Strassenverkehrsamt (innert 14 Tagen, wenn Sie Führer- oder Fahrzeugausweis haben), die Post sowie Arbeitgeber, Krankenkasse und Versicherungen, Banken, Strom- und Telekomanbieter.
Kann ich den Umzug online melden?
In vielen Gemeinden ja, über das Portal eUmzugCH: Ab- und Anmeldung erfolgen dort in einem Schritt. Voraussetzung ist, dass beide Gemeinden angeschlossen sind; für Zuzüge aus dem Ausland braucht es meist den Schalter oder ein Formular.
Habe ich Anspruch auf einen freien Tag für den Umzug?
Das Gesetz nennt den Umzug nicht ausdrücklich. Nach Art. 329 Abs. 3 OR sind Arbeitnehmenden «die üblichen freien Stunden und Tage» zu gewähren. Ob und wie viel Zeit Sie für den Umzug erhalten, regeln oft der Arbeitsvertrag, das Personalreglement oder ein Gesamtarbeitsvertrag.
Ändern sich mit dem Umzug Steuern und Krankenkassenprämie?
Möglicherweise. Bei einem Umzug in einen anderen Kanton sind Sie laut ESTV für das ganze Jahr dort steuerpflichtig, wo Sie am 31. Dezember wohnen. Die Krankenkassenprämie hängt von der Prämienregion der Wohngemeinde ab; eine dadurch geänderte Prämie gibt laut BAG kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Wie früh sollte ich eine Umzugsfirma anfragen?
Sobald der Termin feststeht. An verbreiteten Zügelterminen und Monatsenden sind Teams und Fahrzeuge knapp, und für einen Festpreis braucht die Firma Zeit für eine Besichtigung.

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